top of page

Förderung beantragen

In 4 Schritten zu einer von der Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter oder Rentenversicherung finanzierten Weiterbildung:

Gemäß der Förderrichtlinien für Arbeitssuchende können Fort- und Weiterbildungen von der Agentur für Arbeit, den Jobcentern oder der Rentenversicherung gefördert werden!

Als zertifizierter Bildungsträger sind wir berechtigt, Bildungsgutscheine (BG, für Weiterbildungen) einzulösen und die Finanzierung direkt abzurechnen.

Um in den Genuss der Förderung zu kommen, sollten  Sie folgende Punkte beachten:

So erhalten Sie Ihren Bildungsgutschein

  • 1. TERMINVEREINBARUNG

    Vereinbaren Sie einen Termin in unserem Hause! Hierbei wird geklärt, ob Sie einen Bildungsgutschein für eine Förderung bekommen können.
    Weiterhin wird besprochen, wie der weitere Verlauf ist.

  • 2. ANGEBOT

    Mit dem für Sie passenden Angebot und weiteren für die Förderung nötigen Unterlagen, vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Rentenversicherung.

  • 3. GUTSCHEIN ERHALTEN UND EINLÖSEN

    Mit dem Erhalt des Gutscheins sind Sie nun berechtigt, an dem von Ihnen gewünschten Kurs teilzunehmen. Bitte vereinbaren Sie einen weiteren Termin bei uns im Haus.

  • 4. VERTRAG UND TEILNAHMEBEGINN

    Nach dem wir den Gutschein ausgefüllt und den Kursvertrag mit Ihnen geschlossen haben, wird dieser wieder an die Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Rentenversicherung gesandt. Der Kurs kann für Sie nun beginnen.

          Ihnen wurden die genauen Termine und Uhrzeiten bereits mitgeteilt. Der Kurs startet nun zum                    angesetzten Termin.

          Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

bottom of page