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Allgemeines

Wo kann ich nach einer Sachkundeprüfung arbeiten?

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Für folgende Tätigkeiten ist die Sachkundeprüfung erforderlich:

  1. Bewachungsdienste vor Gastgewerblichen Discotheken (z.B. Türsteher)

  2. Bewachungen von Großveranstaltungen mit Zugangsschutz (in leitender Funktion)

  3. Kontrollen im Öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Citystreife)

  4. Kontrollgänge in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr

  5. Einsätze im Sinne des Ladendiebschutzes (Kaufhaus-, Ladendetektive)

  6. Bewachungen von Asyl- und Flüchtlingsunterkünften (in leitender Funktion) 

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Zielgruppe

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Unsere Weiterbildungen bieten sich für Mitarbeiter aus dem Bereich der Bewachung an, die bereits das Unterrichtungsverfahren gem. § 34 a GewO absolviert haben und nun wegen neuer Tätigkeiten die Sachkundeprüfung benötigen.

Quereinsteiger und Arbeitssuchende, die den beruflichen Einstieg in die Sicherheitsbranche/ Bewachungsgewerbe planen und sich entsprechend weiterbilden möchten.

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Teilnahmebedingungen

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Mindestalter 18 Jahre.

Einwandfreies Führungszeugnis.
 

Ausbildungsziele

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Nach erfolgreichem Abschluss dieser Weiterbildung verfügen Sie über alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um eine qualifizierte Sicherheitsdienstleistung auszuüben.

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Prüfung

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Die Sachkundeprüfungen werden bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgelegt. Besondere Voraussetzungen zur Anmeldung wegen der Teilnahme an der Sachkundeprüfung gibt es nicht – allerdings empfiehlt es sich, auf Grund der Tatsache, dass die Sachkundeprüfung anspruchsvoll und relativ schwierig ist, sich durch unsere Weiterbildung qualifiziert vorzubereiten.

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Abschlüsse

 

  • IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO

  • Teilnahmebescheinigung

Alle Abschlüsse entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und sind bundesweit anerkannt.

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