
Allgemeines
Wo kann ich nach einer Sachkundeprüfung arbeiten?
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Für folgende Tätigkeiten ist die Sachkundeprüfung erforderlich:
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Bewachungsdienste vor Gastgewerblichen Discotheken (z.B. Türsteher)
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Bewachungen von Großveranstaltungen mit Zugangsschutz (in leitender Funktion)
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Kontrollen im Öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Citystreife)
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Kontrollgänge in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
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Einsätze im Sinne des Ladendiebschutzes (Kaufhaus-, Ladendetektive)
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Bewachungen von Asyl- und Flüchtlingsunterkünften (in leitender Funktion)
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Zielgruppe
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Unsere Weiterbildungen bieten sich für Mitarbeiter aus dem Bereich der Bewachung an, die bereits das Unterrichtungsverfahren gem. § 34 a GewO absolviert haben und nun wegen neuer Tätigkeiten die Sachkundeprüfung benötigen.
Quereinsteiger und Arbeitssuchende, die den beruflichen Einstieg in die Sicherheitsbranche/ Bewachungsgewerbe planen und sich entsprechend weiterbilden möchten.
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Teilnahmebedingungen
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Mindestalter 18 Jahre.
Einwandfreies Führungszeugnis.
Ausbildungsziele
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Nach erfolgreichem Abschluss dieser Weiterbildung verfügen Sie über alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um eine qualifizierte Sicherheitsdienstleistung auszuüben.
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Prüfung
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Die Sachkundeprüfungen werden bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgelegt. Besondere Voraussetzungen zur Anmeldung wegen der Teilnahme an der Sachkundeprüfung gibt es nicht – allerdings empfiehlt es sich, auf Grund der Tatsache, dass die Sachkundeprüfung anspruchsvoll und relativ schwierig ist, sich durch unsere Weiterbildung qualifiziert vorzubereiten.
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Abschlüsse
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IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
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Teilnahmebescheinigung
Alle Abschlüsse entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und sind bundesweit anerkannt.
